Information

Informationsgespräch

Es ist geschafft – Sie haben einen Pflegegrad erhalten. Und nun seitenlange Briefe und Fachwörter, von denen Sie vielleicht noch nie gehört haben. Oder Sie haben noch gar keinen Pflegegrad und wissen nicht, wie Sie am besten einen Antrag stellen. Wer noch nie mit diesem Thema konfrontiert wurde, kann gerade nach akutem Krankheitsgeschehen damit überfordert sein. Verzichten Sie nicht auf Gelder, die Ihnen zustehen!

Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über das Thema Pflegebedürftigkeit und Abrechnung der Leistungen. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin! Für berufstätige Angehörige auch gerne in den Abendstunden oder am Wochenende. Ein Informationsgespräch ist in unserem Service inklusive und wird nicht extra in Rechnung gestellt.

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Wurde mein Pflegegrad richtig eingestuft?
  • Ist es sinnvoll Widerspruch einzulegen?
  • Wann stelle ich einen Höherstufungsantrag?
  • Wie rechnet man welche Leistungen ab und was ist eine Kombinationsleistung?
  • Was bedeutet Verhinderungspflege und wie lange habe ich darauf Anspruch?
  • Was sind Betreuungsleistungen?

Kostenübernahme

Soweit ein Pflegegrad vorhanden ist die Kostenübernahme durch die Pflegekasse geregelt. In den Pflegegraden 1-5 stehen den Versicherten sogenannte Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € pro Monat zur Verfügung. Was viele nicht wissen, dieser Betrag kann angespart werden und verfällt erst im Juni des Folgejahres (aktuelle Änderungen aufgrund der Corona Pandemie). Zusätzlich zu den Entlastungsleistungen haben die Versicherten in den Pflegegraden 2-5 noch Anspruch auf Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld kann bei Pflege oder Versorgung durch einen Angehörigen in Anspruch genommen werden. Pflegesachleistungen können wir bis zu 40% für die häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung abrechnen.

Bei Nicht-Vorliegen einen Pflegegrades werden die Kosten vom Leistungsnehmer selbst getragen.

lebenszeit GmbH
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